Liebe Patienten

 

Damit Sie weitgehend vor Überraschungen sicher sind wenn Sie Ihre Rechnung von mir erhalten und so wenig wie möglich Fragen auftauchen, habe ich einige Informationen für Sie zusammengestellt.  

Leider kommt es ab und zu vor, daß der Rechnungsbetrag einer Privatrechnung durch Ihre Krankenkasse und/oder Ihre Beihilfestelle nicht vollständig ausgeglichen wird.

Auf dieses Verhalten der privaten Kassen habe ich keinen Einfluß da, anders als bei den gesetzlichen Krankenkassen, nicht der Kostenträger sondern  Sie als Patient mein Vertrags-partner und somit für die fristgerechte und vollständige Zahlung verantwortlich sind.

 

Natürlich möchte ich soweit wie möglich jeden Ärger diese Art von Ihnen fernhalten und habe deshalb ein paar Anregungen für Sie.

  1. Überprüfen Sie Ihre Versicherungsverträge und Informieren Sie sich gegeben falls über den Anteil den die Beihilfestelle von den Rechnungsbeträgen übernimmt. Möglicherweise können Sie durch eine  Vertragsänderungen oder Zusatzversicherungen eine vollständige Deckung der Kosten erreichen.

  2. Wenn Sie Zweifel an der Kostenübernahme haben schicken Sie unsere Honorarvereinbarung an Ihren Kostenträger und lassen Sie sich den Betrag genehmigen.

Um eine möglichst kostenneutrale Behandlung anbieten zu können und um keinen Zeitdruck entstehen zu lassen,  räume ich sehr lange Zahlungs-fristen ein und benutze ein flexibles Abrechnungsmodell, welches ich Ihnen im Folgenden vorstellen möchte.

 

Wenn Sie als Selbstzahler zu mir kommen:

Haben Sie das Rezept eines Arztes, werden Sie nach dessen Vorgaben fachlich umfassend, individuell und terminlich flexibel von mir behandelt. Dafür berechne ich Ihnen das 1,4 fachen des Betrages, den die gesetzlichen Krankenkassen verrechnen (üblich ist im privaten Bereich das 1,6 bis 2,3 fache).

Sie haben natürlich auch die Möglichkeit sich ohne Rezept präventiv oder auch rehabilitativ behandeln zu lassen. Reden Sie mit mir. Das Honorar vereinbaren wir dann individuell.

Wenn Sie zu 100% privat versichert sind:

Auch hier berechne ich den 1,4 fachen Betrag (wie gesagt das 1,6 bis 2,3 fache ist üblich). Hier gibt es manchmal Probleme mit der vollständigen Kostenübernahme, weil sich Versicherer an Beihilfesätzen oder ortsüblichen Gebühren orientieren. Wenn ein solches Vorgehen in Ihrem Vertrag nicht ausdrücklich festgelegt ist, können die Versicherer die Kostenübernahme nicht verweigern, da es keine Gebührenordnung oder andere Vorgaben gibt, nach der sich Physiotherapeuten bei der Rechnungsstellung richten müssten. Hierzu gibt es einige Gerichtsurteile.

Wenn Sie ganz oder teilweise beihilfeberechtigt sind:

Wenn Sie möchten, behandle ich Sie nach den Vorgaben der Beihilfeverordnung des Landes Rheinland-Pfalz und orientiere mich bei der Rechnungsstellung nach deren Tarifen. Natürlich können Sie, wenn Sie die Differenz privat ausgleichen, als 100 % Privatpatient behandelt werden. Wir können das in unserer Honorarvereinbarung so festlegen.

Wenn Sie bei einer PKV zum einem Basis – Tarif versichert sind:

Hier behandle ich Sie nach den Vorgaben der gesetzlichen Krankenkassen. Auch die Abrechnung richtet sich nach den Tarifen der vdek – Kassen. Leider ist mir aber eine direkte Abrechnung mit Ihrer PKV nicht möglich. Die Rechnung geht an Sie persönlich und Sie können dann anschließend die Kosten bei Ihrer Kasse geltend machen. Selbstverständlich ist auch eine umfassendere Behandlung für Sie möglich. Den höheren Rechnungsbetrag übernehmen Sie dann selbst.

Wenn Sie mich als Heilpraktikerin konsultieren:

Als sektorale Heilpraktikerin Physiotherapie ist es mir möglich, in meinem Fachbereich ohne ärztliches Rezept zu arbeiten. Hier richte ich mich bei der Rechnungserstellung weitgehend nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GBüH). Die genauen Kosten einer Behandlung legen wir gemeinsam in einer Honorarvereinbarung fest. Gegebenenfalls können Sie mit dieser Vereinbarung bei Ihrer Versicherung nachfragen ob die Kosten für die Behandlung übernommen werden.

 

Aber all diese unangenehmen Fragen können wir ja vor Beginn meiner Arbeit besprechen und uns dann auf Ihr Wohlbefinden und Ihre Genesung konzentrieren.